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Aktuelles

    Wir sind eine kleine Küchenbrigade mit sehr begeisterten Hobby-Köchen. Gerne nehmen wir in unser Team neue, kochfreudige Männer und Frauen auf, die jeweils an einer Chochete im Monat mitwirken möchten. Wir suchen tatkräftige Verstärkungen. Es braucht nur eine einzige Voraussetzung:
    Viel Freude und Spass am Kochen mitbringen - alles Andere kommt von allein!.
    Für weitere Auskünfte wende dich an Silvano Combertaldi oder ruf einfach an: 079 632 89 20
    Wenn du Lust hast uns und unser Wirken näher kennenzulernen möchtest, dann laden wir dich gerne zu einer Schnupper-Chochete ein.

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Was wir so machen - Jahresprogramme

2024
2023
2022
    Im Jahr 2022 konnte die Schmöcker-Chuchi Murgenthal im Oktober auf die 300. Chochete blicken.
2021
    Erstmals hatten wir für die Jahresplanung internationale Rezepte aus der Weltküche ausgewählt und gingen so auf eine virtuelle Geschmacksreise
2020 2019
2018
    Dezember 2018
    Auf das Jahresende haben gleich drei Kochkollegen den Rücktritt aus dem aktiven Vereinsleben bei der Schmöcker-Chuchi Murgenthal erklärt. Es sind dies Marco Caneri, Karl Niedermann und Raimund Hinteregger. Alle Drei waren engagierte und langjährige Mitglieder und haben viel zum interessanten und kreativen Vereinsleben beigetragen. Jeder auf seine Art. Marco hatte uns nach seiner Ausbildung zum Jäger die Genüsse der Jagt aufgezeigt und uns mit frischer Rehleber verwöhnte, Kari war immer zur Stelle bei öffentlichen Anlässen oder Gourmet-Reisen der Schmöcker und Raimund verführte uns mit Geschmäckern aus dem Süd-Osten. Durch den Weggang dieser drei Urgesteine ist ein grosses Loch entstanden, aber gleichzeitig wird Raum geöffnet für Neues und für junge als auch ältere kochfreudige Interessenten, welche gerne mit uns Kocherlebnise teilen möchten. Melde dich einfach telefonisch bei Silvano 079 632 89 20 oder schreib uns ein Mail.
2017
    Dezember 2017
    Bereits zum 2. Mal in diesem Jahr hatten wir Besuch von einer jungen Journalistin. Die Volontärin Jessica Meier schrieb einen Bericht über die Aktivitäten der Schmöcker-Chuchi Murgenthal, welcher in der nächsten Ausgabe der "Neuen Oberaargauer Zeitung" (NOZ) erschien. Hierfür hat sie uns während der ganzen Chocheten scharf beobachtet und ihre Eindrücke in einem sehr prägnatem Zeitungsartikel wiedergegeben. Es machte grosse Freude gemeinsam mit ihr den Abend zu geniessen. Lest selber - vorallem das Übrigens:
    April 2017
    Gestern Abend wurden die Mitglieder des Kochvereins Schmöcker-Chuchi während der monatlichen Chocheten im Schulhaus Friedau Murgenthal von der angehenden Journalistin Alice Sager, Kanal K besucht. Sie begleitete uns durch den sinnesreichen Kochabend und stellte uns Fragen zum Thema "Wohin die Gemeinden an der Kantonsgrenze wirklich gehören". Das Resultat dieser Gespräche ist eine Sendung auf Kanal K (UKW 94,9 - 103,4 - 92,2 MHZ, teilweise DAB+ oder Livestream), die am 27. April 2017 um 21:00 Uhr ausgestrahlt wird. Wir sind gespannt wie sich das anhört! Inzwischen wurde die Sendung ausgestrahlt und kann als Podcast angehört werden.
2016
    Februar 2016
    Es ist soweit die Schmöcker-Chuchi Murgenthal hat die Kochinsel fertig gebaut. Dank grossem Einsatz von Kari Burkhalter und Silvano Combertaldi ist MOKÜ, die mobile Kücheninsel, in der Garage im Rank entstanden. Zum Abschluss hat Thomas Lüscher das elektrische Zubehör geliefert und am Samstag, 13. Februar 2016 wurde die Elemente in der Küche des Schulhaus Friedau zusammengesetzt. Natürlich wurde die Installation sofort getestet und bestand problemlos den ersten Lasttest. Nun freuen wir uns auf die Inbetriebnahme und Einweihung an der nächsten Chocheten vom 19. Februar 2016.
2015
    Sommer 2015
    Huraaaahh - die Schmöcker-Chuchi Murgenthal hat wieder eine Lokalität. Ab Sommer 2015 dürfen wir wieder in der Küche des Schulhaus Friedau kochen. Zwar haben wir nicht mehr den Luxus von 5 Kochinsel, wie wir es in der alten Schulküche nutzen konnten, dafür können wir in die neu gebaute Küche für die Tagesschul-Struturen einziehen.

Die Vereins-Statuten der Schmöcker-Chuchi Murgenthal

    Art. 1 Unter dem Namen "Schmöcker-Chuchi Murgenthal" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB (nachfolgend Chuchi genannt).

    Art. 2 Der Sitz der Chuchi ist Murgenthal.

    Art. 3 Die Chuchi bezweckt die Förderung des Hobby-Kochens unter Männern in kameradschaftlichem und geselligen Rahmen, sowie der Pflege der Ess-, Trink- und Tischsitten. Die Chuchi veranstaltet dazu periodische Sitzungen (Chocheten). Die Chuchi ist politisch und konfessionell neutral und erstrebt keinen Gewinn. Die Chuchi kann der Dachorganisation SCKM angeschlossen sein.

    Art. 4 Als Chuchi-Mitglieder können nur natürliche Personen männlichen Geschlechts aufgenommen werden.

    Art. 5 Die Chuchi hat folgende Mitgliederkategorien:

    a) Aktivmitglieder
    b) Ehrenmitglieder
    c) Passivmitglieder

    Art. 6 Aktivmitglied ist, wer an den monatlichen chocheten und an den Veranstaltungen des Vereins regelmässig teilnimmt. Die Chuchi besteht aus maximal 16 Aktivmitgliedern.

    Art. 7 Zu Ehrenmitgliedern kann ernannt werden, wer sich um die Chuchi oder um das Kochwesen verdient gemacht hat, sowie Hobbyköche, die während 25 Jahren am Vereinsleben aktiv teilgenommen haben. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.

    Art. 8 Passivmitglieder sind Freunde und Gönner der Schmöcker-Chuchi Murgenthal, welche diese durch regelmässige Beiträge finanziell unterstützen.

    Art. 9 Passivmitglieder können nach einem von der Generalversammlung genehmigten Reglement an Chocheten oder Anlässen der Chuchi teilnehmen.

    Art. 10 Wer als Aktivmitglied in den Verein eintreten will, hat sich persönlich oder durch ein Vereinsmitglied beim Präsidenten anzumelden. Der Kandidat wird zu einer Probekochzeit eingeladen sobald der maximale Mitgliederbestand dies erlaubt. Die Einladung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

    Art. 11 Die Probezeit dauert für den Kandidaten 6 Monate und kann auf seinen Antrag durch Vorstandsbeschluss um 3 Monate verlängert werden. Während dieser Zeit müssen mindestens 4 Chocheten besucht werden. Über die Probezeit kann ein Reglement erstellt werden, welches von einer Mitgliederversammlung genehmigt wird.

    Art. 12 Nach Beendigung der Probezeit beschliesst die Mitgliederversammlung über die Aufnahme. Der Beschluss bedarf der Zustimmung ¾ aller bisherigen Aktivmitglieder.

    Art. 13 Die Aufnahme von Passivmitgliedern erfolgt durch Mehrheitsbeschluss an einer Mitgliederversammlung.

    Art. 14 Will ein Passivmitglied zu den Aktiven übertreten, so erfolgt seine Aufnahme gemäss den Vorschriften von Art. l0 - l2 hievor.

    Art. 15 Übertritte von Aktiv- zu Passivmitgliedern sind nur auf Ende eines Vereinsjahres mit einer schriftlichen Mtteilung an den Präsidenten möglich. Das Gesuch ist bis Ende September einzureichen.

    Art. 16 Austritte sind grundsätzlich nur auf Ende Vereinsjahr möglich. Austrittsgesuche sind dem Präsidenten bis Ende September schriftlich zu unterbreiten.

    Art. 17 Mitglieder, welche den Interessen des Vereins entgegenwirken oder sich am Vereinsgeschehen nicht mehr genügend beteiligen, können auf Antrag des Vorstandes durch eine Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Das Mitglied ist vorgängig durch den Vorstand auf sein Verhalten aufmerksam zu machen und zu ermahnen.

    Art. 18 Mit dem Austritt oder dem Ausschluss eines Mitgliedes erlischt jeglicher Anspruch auf das Vereinsvermögen, allenfalls mit Ausnahme von Beiträgen gem. Art. 23. Austretende und ausgeschlossene Mitglieder bleiben für das laufende Vereinsjahr beitragspflichtig.

    Art. 19 Die Generalversammlung legt a1ljährlich eine Eintrittsgebühr fest. Dieser Betrag ist bei der definitiven Aufnahme zur Zahlung fällig. Der Vorstand kann die Zahlungsmodalitäten festlegen.

    Art. 20 Die ordentlichen Jahresbeiträge werden von der Generalversammlung im Rahmen des Jahresbudgets festgelegt. Für Neueintritte und Kandidaten wird der Jahresbeitrag im Eintrittsjahr pro rata erhoben.

    Art. 21 Pro Chochete wird von der Generalversammlung ein Kochabendbeitrag festgesetzt. Der Tageschef ist von diesem Beitrag als Entschädigung für Einkauf und Vorbereitung befreit.

    Art. 22 Ehrenmitglieder sind vom ordentlichen Jahresbeitrag befreit.

    Art. 23 Für die Äufnung des Vermögens der Chuchi oder für die Finanzierung besonderer Anschaffungen kann die Generalversammlung mit qualifiziertem Mehr von ¾ aller Mitglieder ausserordentliche Beiträge festsetzen. Mit dem Beschluss sind die Folgen beim Austritt zu regeln.

    Art. 24 Für die Verbindlichkeiten der Chuchi haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftbarkeit ist ausgeschlossen.

    Art. 25 Die Organe der Chuchi sind:

    a) Generalversammlung
    b) Mitgliederversammlung
    c) Vorstand
    d) Kontrollstelle

    Art. 26 Die ordentliche Generalversammlung wird bis Ende März vom Vorstand oder vom Präsidenten einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, mindestens 20 Tage im voraus unter Angabe der zu behandelnden Traktanden. Anträge von Mitgliedern sind bis Ende Januar an den Vorstand zu richten.

    Art. 27 Auf den Zeitpunkt einer Chochete kann zu einer Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung entspricht einer ausserordentlichen Generalversammlung. Die zur Behandlung kommenden Traktanden sind spätestens 10 Tage vorher schriftlich bekannt zu geben. Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn ein Fünftel der Aktivmitglieder dies verlangt.